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Regesta of the Landgraves of Hesse
1418 Juli 1
Ludolf von Gerterode erhält die Ämter Rambach und Weißenborn
Regest-Nr. 2917
- Tradition
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Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 4, Nr. 380, BI. 100v-101. Regesta: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 281 Nr. 754. - Regestum
- Landgraf Ludwig [I.] übergibt die Dörfer und Gerichte Rambach (-peche) und Weißenborn mit den dortigen Untertanen (armenluten) amtsweise an Ludolf von Gerterode, der sie auf eigene Kosten schützen und schirmen soll, bis er ihn des Amtes wieder enthebt.
Siegel des Ausstellers.
1418 in profesto visitationis gloriose virginis Marie. - References
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Other Persons
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Other Places
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Keywords
Dörfer · Gerichte · Untertanen · Ämter · Schutz und Schirm · Kosten · Ämter, Enthebung aus
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Demandt, Regesten 2.1
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 2917 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/2917> (Stand: 31.05.2026)

