Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
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Regesta of the Landgraves of Hesse

1418 Juli 1

Ludolf von Gerterode erhält die Ämter Rambach und Weißenborn

Regest-Nr. 2917

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 4, Nr. 380, BI. 100v-101.
Regesta: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 281 Nr. 754.
Regestum
Landgraf Ludwig [I.] übergibt die Dörfer und Gerichte Rambach (-peche) und Weißenborn mit den dortigen Untertanen (armenluten) amtsweise an Ludolf von Gerterode, der sie auf eigene Kosten schützen und schirmen soll, bis er ihn des Amtes wieder enthebt.
Siegel des Ausstellers.
1418 in profesto visitationis gloriose virginis Marie.
References

Other Persons

Hessen, Landgrafen, Ludwig I. · Gerterode, Ludolf von

Other Places

Rambach, Amt · Weißenborn, Amt

Keywords

Dörfer · Gerichte · Untertanen · Ämter · Schutz und Schirm · Kosten · Ämter, Enthebung aus

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Demandt, Regesten 2.1

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 2917 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/2917> (Stand: 31.05.2026)