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Regesten der Landgrafen von Hessen

1418 Juli 1

Ludolf von Gerterode erhält die Ämter Rambach und Weißenborn

Regest-Nr. 2917

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 4, Nr. 380, BI. 100v-101.
Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 281 Nr. 754.
Regest
Landgraf Ludwig [I.] übergibt die Dörfer und Gerichte Rambach (-peche) und Weißenborn mit den dortigen Untertanen (armenluten) amtsweise an Ludolf von Gerterode, der sie auf eigene Kosten schützen und schirmen soll, bis er ihn des Amtes wieder enthebt.
Siegel des Ausstellers.
1418 in profesto visitationis gloriose virginis Marie.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Ludwig I. · Gerterode, Ludolf von

Weitere Orte

Rambach, Amt · Weißenborn, Amt

Sachbegriffe

Dörfer · Gerichte · Untertanen · Ämter · Schutz und Schirm · Kosten · Ämter, Enthebung aus

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten 2.1

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 2917 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/2917> (Stand: 31.05.2026)