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Regesta of the Landgraves of Hesse

1454 Juli 12

Töchter von Dörnberg erhalten Abfindung im Falle einer Weiterbelehnung

Regest-Nr. 2549

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 3, Nr. 231, Bl. 61.
Regesta: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 187 Nr. 423.
Regestum
Landgraf Ludwig [I.] bekundet, daß die Mannlehen Bertholds von Dörnberg, der bisher keine leiblichen Lehnserben hat, für den Fall, daß er nur Töchter hinterläßt, diesen für die dann an den Landgrafen heimfallenden Lehen von demjenigen, dem sie der Landgraf zu Lehen gibt, 600 fl. zu zahlen sind.
Siegel des Ausstellers.
Uff friitag vor sanct Margareten tag 1454.
References

Other Persons

Hessen, Landgrafen, Ludwig I. · Dörnberg, Berthold von

Keywords

Lehen · Mannlehen · Lehenserben · Belehnungen, von Töchtern · Heimfall · Abfindungen · Frauenlehen

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Demandt, Regesten 2.1

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 2549 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/2549> (Stand: 24.05.2026)