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Regesten der Landgrafen von Hessen
1454 Juli 12
Töchter von Dörnberg erhalten Abfindung im Falle einer Weiterbelehnung
Regest-Nr. 2549
- Überlieferung
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Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 3, Nr. 231, Bl. 61. Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 187 Nr. 423. - Regest
- Landgraf Ludwig [I.] bekundet, daß die Mannlehen Bertholds von Dörnberg, der bisher keine leiblichen Lehnserben hat, für den Fall, daß er nur Töchter hinterläßt, diesen für die dann an den Landgrafen heimfallenden Lehen von demjenigen, dem sie der Landgraf zu Lehen gibt, 600 fl. zu zahlen sind.
Siegel des Ausstellers.
Uff friitag vor sanct Margareten tag 1454. - Nachweise
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Weitere Personen
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Sachbegriffe
Lehen · Mannlehen · Lehenserben · Belehnungen, von Töchtern · Heimfall · Abfindungen · Frauenlehen
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Regesten 2.1
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 2549 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/2549> (Stand: 24.05.2026)

