Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
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Regesta of the Landgraves of Hesse

nach 1537 März 17

Erbhuldigung der Stadt Gernsheim für die Kurfürsten von Sachsen

Regest-Nr. 16422

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Engrossment: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 4937 ⟨Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Schublade 43, Nr. 144⟩, Konzept.
Document Description: Papier, Druck, mit Auslassungen, in die von Hand die notwendigen Ergänzungen geschrieben wurden. Das Konzept war ursprünglich für eigene Städte des Landgrafen gedruckt worden, durch Ergänzungen und Verbesserungen wurde es für Pfandbesitz ausgelegt.
Regestum
Erbhuldigung der Stadt Gernsheim für die Kurfürsten und Herzöge von Sachsen für den Fall, daß die Landgrafen von Hessen im Mannesstamm aussterben sollten. Die Stadt gelobt alles das zu tun, wie sie als gehorsame Untertanen ihrem Pfandherrn gegenüber zu tun verpflichtet sind.

Further Information

Der Druck ist noch ohne Datumszeile, die Erbeinung wurde 1537 März 17 geschlossen.

References

Granter

Gernsheim, Stadt

Recipient

Sachsen, Kurfürsten, Johann Friedrich

Other Places

Gernsheim (Lkr. Groß-Gerau)

Keywords

Erbeinungen · Erbhuldigungen · Städte · Pfandschaften

Text Basis

Document Particulars, Regestum

am Original

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 16422 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/16422> (Stand: 30.05.2026)