Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
Bitte beachten Sie: LAGIS hat eine neue Adresse: lagis.hessen.de. Für eine Übergangszeit stehen Ihnen ausgewählte Module über die bekannte Oberfläche zur Verfügung. Alle anderen sind über die neue Version des Informationssystems zugänglich. Bestehende Permalinks behalten ihre Gültigkeit und leiten bereits jetzt oder nach Abschluss aller Migrationsarbeiten automatisch auf das neue System um.

Regesten der Landgrafen von Hessen

nach 1537 März 17

Erbhuldigung der Stadt Gernsheim für die Kurfürsten von Sachsen

Regest-Nr. 16422

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 4937 ⟨Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Schublade 43, Nr. 144⟩, Konzept.
Stückbeschreibung: Papier, Druck, mit Auslassungen, in die von Hand die notwendigen Ergänzungen geschrieben wurden. Das Konzept war ursprünglich für eigene Städte des Landgrafen gedruckt worden, durch Ergänzungen und Verbesserungen wurde es für Pfandbesitz ausgelegt.
Regest
Erbhuldigung der Stadt Gernsheim für die Kurfürsten und Herzöge von Sachsen für den Fall, daß die Landgrafen von Hessen im Mannesstamm aussterben sollten. Die Stadt gelobt alles das zu tun, wie sie als gehorsame Untertanen ihrem Pfandherrn gegenüber zu tun verpflichtet sind.

Weitere Informationen

Der Druck ist noch ohne Datumszeile, die Erbeinung wurde 1537 März 17 geschlossen.

Nachweise

Aussteller

Gernsheim, Stadt

Empfänger

Sachsen, Kurfürsten, Johann Friedrich

Weitere Orte

Gernsheim (Lkr. Groß-Gerau)

Sachbegriffe

Erbeinungen · Erbhuldigungen · Städte · Pfandschaften

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

am Original

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 16422 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/16422> (Stand: 30.05.2026)