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Regesta of the Landgraves of Hesse
1545 April 29
Hermann Borken schwört Urfehde
Regest-Nr. 15259
- Tradition
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Engrossment: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 4303 〈Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 0, Nr. 646〉. Document Description: Papier, zwei Blatt folio (lt. Findbuch). Seal: Das Siegel unter Papierdecke (lt. Findbuch). Regesta: Staatsarchiv Marburg, Findbuch zum Samtarchiv, Nachträge. - Regestum
- Hermann Borken, Einwohner des Dorfes Wolfsanger, der wegen Völlerei und familiären Unfriedens im Gefängnis des Landgrafen war, schwört bei seiner Entlassung Urfehde. Er verspricht, sich nicht rächen zu wollen, und stellt Bürgen, die ihn im Übertretungsfall wieder ins Gefängnis bringen sollen oder 4 Taler Buße zahlen sollen. Bricht er seine Urfehde soll er zudem als meiniedig und treulos gelten.
Siegel des Bürgermeisters Christoph Endell. -
Datum Wording
1545 mittwoches nach Jubilate (lt. Findbuch).
- References
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Granter
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Recipient
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Name of Seal's Owner
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Other Places
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Keywords
Bürgermeister · Familienstreitigkeiten · Gefangene, Freilassen von · Urfehden · Bürgen
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Findbuch zum Samtarchiv, Nachtrag 0
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 15259 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/15259> (Stand: 27.05.2026)

