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Regesten der Landgrafen von Hessen

1545 April 29

Hermann Borken schwört Urfehde

Regest-Nr. 15259

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 4303 ⟨Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 0, Nr. 646⟩.
Stückbeschreibung: Papier, zwei Blatt folio (lt. Findbuch).
Siegel: Das Siegel unter Papierdecke (lt. Findbuch).
Regesten: Staatsarchiv Marburg, Findbuch zum Samtarchiv, Nachträge.
Regest
Hermann Borken, Einwohner des Dorfes Wolfsanger, der wegen Völlerei und familiären Unfriedens im Gefängnis des Landgrafen war, schwört bei seiner Entlassung Urfehde. Er verspricht, sich nicht rächen zu wollen, und stellt Bürgen, die ihn im Übertretungsfall wieder ins Gefängnis bringen sollen oder 4 Taler Buße zahlen sollen. Bricht er seine Urfehde soll er zudem als meiniedig und treulos gelten.
Siegel des Bürgermeisters Christoph Endell.

Wortlaut der Datierung

1545 mittwoches nach Jubilate (lt. Findbuch).

Nachweise

Aussteller

Borken, Hermann

Empfänger

Hessen, Landgrafen, Philipp der Großmütige

Siegler

Endell, Christoph

Weitere Orte

Wolfsanger (Gem. Kassel) · Kassel, Bürgermeister

Sachbegriffe

Bürgermeister · Familienstreitigkeiten · Gefangene, Freilassen von · Urfehden · Bürgen

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Findbuch zum Samtarchiv, Nachtrag 0

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 15259 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/15259> (Stand: 27.05.2026)