Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
Bitte beachten Sie: LAGIS hat eine neue Adresse: lagis.hessen.de. Für eine Übergangszeit stehen Ihnen ausgewählte Module über die bekannte Oberfläche zur Verfügung. Alle anderen sind über die neue Version des Informationssystems zugänglich. Bestehende Permalinks behalten ihre Gültigkeit und leiten bereits jetzt oder nach Abschluss aller Migrationsarbeiten automatisch auf das neue System um.

Regesta of the Landgraves of Hesse

1496

Widekind von Hohenfels lässt den Dersch Lehen auf

Regest-Nr. 10256

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Engrossment: Diese Urkunde wird in den Streitigkeiten der Dersch und Viermund und den Auseinandersetzungen zwischen den Dersischen Töchtern und Landgraf Carl (1717 - 1719) erwähnt, liegt aber weder in Original noch in Kopie vor.
Regesta: Heldmann, Gericht Viermünden 2, S. 306 Nr. 266.
Regestum
Widekind von Hohenfels läßt mit Konsens des Lehensherrn den von Dersch alle von Haus Hessen lehnbare Güter auf und cediert sie an Heinrich von Dersch.
References

Other Persons

Hohenfels, Wittekind [II.] von · Hessen-Kassel, Landgrafen, Karl · Dersch, Heinrich [II.] von

Keywords

Lehen, Auflassen von · Güter, lehnbare · Lehen, Cedieren von

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Heldmann, Gericht Viermünden 2

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 10256 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/10256> (Stand: 21.05.2026)