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Regesten der Landgrafen von Hessen
1496
Widekind von Hohenfels lässt den Dersch Lehen auf
Regest-Nr. 10256
- Überlieferung
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Ausfertigung: Diese Urkunde wird in den Streitigkeiten der Dersch und Viermund und den Auseinandersetzungen zwischen den Dersischen Töchtern und Landgraf Carl (1717 - 1719) erwähnt, liegt aber weder in Original noch in Kopie vor. Regesten: Heldmann, Gericht Viermünden 2, S. 306 Nr. 266. - Regest
- Widekind von Hohenfels läßt mit Konsens des Lehensherrn den von Dersch alle von Haus Hessen lehnbare Güter auf und cediert sie an Heinrich von Dersch.
- Nachweise
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Weitere Personen
Hohenfels, Wittekind [II.] von · Hessen-Kassel, Landgrafen, Karl · Dersch, Heinrich [II.] von
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Sachbegriffe
Lehen, Auflassen von · Güter, lehnbare · Lehen, Cedieren von
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Heldmann, Gericht Viermünden 2
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 10256 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/10256> (Stand: 21.05.2026)

