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Regesta of the Landgraves of Hesse
1381 April 7
Graf Eberhard von Katzenelnbogen erhält die Erlaubnis, sich einen Beichtvater zu wählen
Regest-Nr. 12707
- Tradition
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Engrossment: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 21 〈Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Schublade 3, Nr. 22 I〉. Document Description: Membran und Schrift gut erhalten (lt. Findbuch). Seal: Das Siegel an Hanfschnur ab. Dorsal Notes: G. Bladen, auf Umbug rechts; Welfsheim, rückseitig. Regesta: Staatsarchiv Marburg, Ziegenhainer Repertorium I., fol. 22, zu 1380; Demandt, Regesten Katzenelnbogen 1, S. 484 Nr. 1684. - Regestum
- Rom. - Bischof Augustin von Penne und Autun gewährt auf Grund päpstlicher Ermächtigung dem Grafen Eberhard von Katzenelnbogen das Recht, sich einen eigenen Beichtvater zu wählen, der befugt sein soll, ihn in allen Fällen zu absolvieren, ausgenommen in denen, die dem päpstlichen Stuhl vorbehalten sind.
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Datum Wording
D. Rome apud sanctum Petrum VII dus aprilis, pontificatus domini Urbani pape VI. anno tercio.
- References
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Place of Issue
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Granter
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Recipient
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Name of Seal's Owner
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Other Persons
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Keywords
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Demandt, Reg. Katzenelnbogen 1
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 12707 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/12707> (Stand: 29.05.2026)

