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Regesten der Landgrafen von Hessen

1381 April 7

Graf Eberhard von Katzenelnbogen erhält die Erlaubnis, sich einen Beichtvater zu wählen

Regest-Nr. 12707

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 21 ⟨Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Schublade 3, Nr. 22 I⟩.
Stückbeschreibung: Membran und Schrift gut erhalten (lt. Findbuch).
Siegel: Das Siegel an Hanfschnur ab.
Rückvermerke: G. Bladen, auf Umbug rechts; Welfsheim, rückseitig.
Regesten: Staatsarchiv Marburg, Ziegenhainer Repertorium I., fol. 22, zu 1380; Demandt, Regesten Katzenelnbogen 1, S. 484 Nr. 1684.
Regest
Rom. - Bischof Augustin von Penne und Autun gewährt auf Grund päpstlicher Ermächtigung dem Grafen Eberhard von Katzenelnbogen das Recht, sich einen eigenen Beichtvater zu wählen, der befugt sein soll, ihn in allen Fällen zu absolvieren, ausgenommen in denen, die dem päpstlichen Stuhl vorbehalten sind.

Wortlaut der Datierung

D. Rome apud sanctum Petrum VII dus aprilis, pontificatus domini Urbani pape VI. anno tercio.

Nachweise

Ausstellungsort

Rom

Aussteller

Penne-Atri, Bischöfe, Augustin

Empfänger

Katzenelnbogen, Grafen, Eberhard V.

Siegler

Penne-Atri, Bischöfe, Augustin

Weitere Personen

Urban VI., Papst

Sachbegriffe

Päpste · Beichtväter, freie Wahl von · Bischöfe

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Reg. Katzenelnbogen 1

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 12707 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/12707> (Stand: 28.05.2026)