Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
Bitte beachten Sie: LAGIS hat eine neue Adresse: lagis.hessen.de. Für eine Übergangszeit stehen Ihnen ausgewählte Module über die bekannte Oberfläche zur Verfügung. Alle anderen sind über die neue Version des Informationssystems zugänglich. Bestehende Permalinks behalten ihre Gültigkeit und leiten bereits jetzt oder nach Abschluss aller Migrationsarbeiten automatisch auf das neue System um.

Regesta of the Landgraves of Hesse

1435 Oktober 27

Ludwig I. hat Vorkaufsrecht an einem Gut in Heringen

Regest-Nr. 2932

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 4, Nr. 395, Bl. 109v.
Regesta: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 286 Nr. 769.
Regestum
Hans Wetzel, Bürger zu Vacha, der das Gut zu Boin im Gericht Heringen von dem +Junker Heinrich von Heringen und dessen Mutter an sich gebracht hat, bekundet, daß sich der Landgraf nach entsprechenden, durch den Friedewalder Vogt Otto von Mülenbach geführten Verhandlungen vorbehalten hat, das Gut jährlich Februar 22 gegen 18 fl. wiederkaufen zu können.
Siegel des Ausstellers und des Rates zu Vacha, der auf Bitten Hans Witzels mit seinem Sekret siegelt.
1435 in vigilia Simonis et Jude apostolorum.
References

Other Persons

Wetzel, Hans, Bürger zu Vacha · Heringen, Heinrich [II.] von · Mülenbach, Otto [I.]

Other Places

Vacha, Bürger · Heringen, Gerichte · Boin · Friedewald, Vogt · Vacha, Rat

Keywords

Bürger · Güter · Gerichte · Junker · Mütter · Verwandte · Vögte · Verhandlungen · Rückkaufrechte · Vorkaufsrechte · Räte

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Demandt, Regesten 2.1

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 2932 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/2932> (Stand: 06.05.2026)