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Regesten der Landgrafen von Hessen
1435 Oktober 27
Ludwig I. hat Vorkaufsrecht an einem Gut in Heringen
Regest-Nr. 2932
- Überlieferung
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Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 4, Nr. 395, Bl. 109v. Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 286 Nr. 769. - Regest
- Hans Wetzel, Bürger zu Vacha, der das Gut zu Boin im Gericht Heringen von dem +Junker Heinrich von Heringen und dessen Mutter an sich gebracht hat, bekundet, daß sich der Landgraf nach entsprechenden, durch den Friedewalder Vogt Otto von Mülenbach geführten Verhandlungen vorbehalten hat, das Gut jährlich Februar 22 gegen 18 fl. wiederkaufen zu können.
Siegel des Ausstellers und des Rates zu Vacha, der auf Bitten Hans Witzels mit seinem Sekret siegelt.
1435 in vigilia Simonis et Jude apostolorum. - Nachweise
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Weitere Personen
Wetzel, Hans, Bürger zu Vacha · Heringen, Heinrich [II.] von · Mülenbach, Otto [I.]
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Weitere Orte
Vacha, Bürger · Heringen, Gerichte · Boin · Friedewald, Vogt · Vacha, Rat
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Sachbegriffe
Bürger · Güter · Gerichte · Junker · Mütter · Verwandte · Vögte · Verhandlungen · Rückkaufrechte · Vorkaufsrechte · Räte
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Regesten 2.1
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 2932 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/2932> (Stand: 06.05.2026)

