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Regesta of the Landgraves of Hesse
1398 Dezember 19
Quittung des Gernand von Büches und Burkhard von Busecks
Regest-Nr. 1903
- Tradition
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Engrossment: Staatsarchiv Marburg, Quittungen; Papier mit den beiden rückseitig aufgedrücktem (abgesprungenen) Siegeln. Regesta: Demandt, Schriftgut 1, Nr. 481, S. 315. - Regestum
- Gernand von Büches, Ritter, und sein Bruder Burkhard von Buseck quittieren Landgraf Hermann über den Empfang der ihnen jährlich zu Martini fälligen 15 fl. Burglehnsgeld Herborner Währung aus der Stadt Herborn.
Es siegeln Wiegand von Rodenhausen (Ru-) (für Gernand) und Burkhard.
Uff den důnrstag (!) vor dem heyligen Cristage 1398. - References
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Other Persons
Büches, Gernand von, Ritter · Buseck, Burkhard von · Hessen, Landgrafen, Hermann II. · Radenhausen, Wiegand [I.] von
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Other Places
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Keywords
Ritter · Brüder · Verwandte · Quittungen · Zahltermine · Burglehnsgelder · Währungen, Herborner · Städte
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Demandt, Schriftgut
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 1903 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/1903> (Stand: 08.05.2026)

