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Regesten der Landgrafen von Hessen
1398 Dezember 19
Quittung des Gernand von Büches und Burkhard von Busecks
Regest-Nr. 1903
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Quittungen; Papier mit den beiden rückseitig aufgedrücktem (abgesprungenen) Siegeln. Regesten: Demandt, Schriftgut 1, Nr. 481, S. 315. - Regest
- Gernand von Büches, Ritter, und sein Bruder Burkhard von Buseck quittieren Landgraf Hermann über den Empfang der ihnen jährlich zu Martini fälligen 15 fl. Burglehnsgeld Herborner Währung aus der Stadt Herborn.
Es siegeln Wiegand von Rodenhausen (Ru-) (für Gernand) und Burkhard.
Uff den důnrstag (!) vor dem heyligen Cristage 1398. - Nachweise
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Weitere Personen
Büches, Gernand von, Ritter · Buseck, Burkhard von · Hessen, Landgrafen, Hermann II. · Radenhausen, Wiegand [I.] von
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Ritter · Brüder · Verwandte · Quittungen · Zahltermine · Burglehnsgelder · Währungen, Herborner · Städte
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Schriftgut
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 1903 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/1903> (Stand: 07.05.2026)

