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Regesta of the Landgraves of Hesse

1392 Dezember 7

Johanniter aus Wiesenfeld unterstellen sich Schiedsspruch des Landgrafen

Regest-Nr. 11448

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Engrossment: Staatsarchiv Marburg, Urkunden A II. Pergament, Einschnitt für Pressel, Siegel fehlt.
Copies: Papier, 16. Jahrhundert.
Regesta: Schunder, Die oberhessischen Klöster, S. 347 Nr. 1095.
Regestum
Komtur, Prior, Brüder und Konvent des Klosters und Johanniterstiftes zu Wiesenfeld (Wesentfeld) des Hauses Rodis bekennen, daß Landgraf Hermann von Hessen und seine Nachfolger alle geistlichen Lehen und Altäre in der Pfarrkirche zu Frankenberg und deren Bezirk zu verleihen hat nach Maßgabe der von den Ausstellern und dem Landgrafen gewechselten Urkunden. Da nunmehr das Ordenshaus nach Frankenberg verlegt wird, unterwerfen sie sich mit Streitigkeiten wegen geistlicher Lehen dem Spruch des Landgrafen.
Siegler: Aussteller mit dem Stiftssiegel.
Datum a.d. 1392, sabbato proximo ante diem conceptionis b. Marie virginis.
References

Other Persons

Hessen, Landgrafen, Hermann II.

Other Places

Wiesenfeld, Johanniter · Frankenberg, Pfarrkirche

Keywords

Klöster, Verlegen von · Patronatsrechte, Streit um · Streitigkeiten, Schlichten von · Johanniter · Mönche, Johanniter · Altäre · Lehen, geistliche

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Schunder, Klosterarchive 3

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 11448 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/11448> (Stand: 08.05.2026)