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Regesten der Landgrafen von Hessen
1392 Dezember 7
Johanniter aus Wiesenfeld unterstellen sich Schiedsspruch des Landgrafen
Regest-Nr. 11448
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urkunden A II. Pergament, Einschnitt für Pressel, Siegel fehlt. Abschriften: Papier, 16. Jahrhundert. Regesten: Schunder, Die oberhessischen Klöster, S. 347 Nr. 1095. - Regest
- Komtur, Prior, Brüder und Konvent des Klosters und Johanniterstiftes zu Wiesenfeld (Wesentfeld) des Hauses Rodis bekennen, daß Landgraf Hermann von Hessen und seine Nachfolger alle geistlichen Lehen und Altäre in der Pfarrkirche zu Frankenberg und deren Bezirk zu verleihen hat nach Maßgabe der von den Ausstellern und dem Landgrafen gewechselten Urkunden. Da nunmehr das Ordenshaus nach Frankenberg verlegt wird, unterwerfen sie sich mit Streitigkeiten wegen geistlicher Lehen dem Spruch des Landgrafen.
Siegler: Aussteller mit dem Stiftssiegel.
Datum a.d. 1392, sabbato proximo ante diem conceptionis b. Marie virginis. - Nachweise
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Weitere Personen
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Klöster, Verlegen von · Patronatsrechte, Streit um · Streitigkeiten, Schlichten von · Johanniter · Mönche, Johanniter · Altäre · Lehen, geistliche
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Schunder, Klosterarchive 3
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 11448 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/11448> (Stand: 07.05.2026)

