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Regesta of the Landgraves of Hesse
1498 September 2
Wilhelm III. gestattet die Heirat einer Hörigen und deren Wegzug nach Herborn
Regest-Nr. 6373
- Tradition
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Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 15, Nr. 140, Bl. 89v. Regesta: Demandt, Regesten 2, S. 723 Nr. 1924. - Regestum
- Landgraf Wilhelm [III.] gestattet Matthias Wulf von Güsternhain, seine Tochter Else, die landgräfliche Hörige ist, nach Herborn an Wiegand, den Sohn Hermann Kellers, zu verehelichen; weil Wiegand und Else und ihre Kinder, die sie einmal haben werden, in der Stadt Herborn wohnen, sollen sie dem Landgrafen wegen der Leibeigenschaft zu nichts verpflichtet sein. Verlegen sie aber ihren Wohnsitz außerhalb Herborns, sollen sie wieder Hörige sein, wie es Elses Eltern und Geschwister bisher gewesen sind.
Sekret des Ausstellers.
An sontag nach sant Egidien tag a. d. 1498. - References
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Other Persons
Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Wulf von Güsternhain, Matthias · Keller, Else, Frau Wigands, geb. Wulf von Güsternhain · Keller, Hermann · Keller, Wigand, Sohn des Hermann, aus Herborn
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Other Places
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Keywords
Töchter · Hörige, Heirat von · Leibeigene · Züge, freie · Leibeigenschaft, Pflichten aus
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Demandt, Regesten 2.2
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 6373 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/6373> (Stand: 24.05.2026)

