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Regesten der Landgrafen von Hessen

1498 September 2

Wilhelm III. gestattet die Heirat einer Hörigen und deren Wegzug nach Herborn

Regest-Nr. 6373

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 15, Nr. 140, Bl. 89v.
Regesten: Demandt, Regesten 2, S. 723 Nr. 1924.
Regest
Landgraf Wilhelm [III.] gestattet Matthias Wulf von Güsternhain, seine Tochter Else, die landgräfliche Hörige ist, nach Herborn an Wiegand, den Sohn Hermann Kellers, zu verehelichen; weil Wiegand und Else und ihre Kinder, die sie einmal haben werden, in der Stadt Herborn wohnen, sollen sie dem Landgrafen wegen der Leibeigenschaft zu nichts verpflichtet sein. Verlegen sie aber ihren Wohnsitz außerhalb Herborns, sollen sie wieder Hörige sein, wie es Elses Eltern und Geschwister bisher gewesen sind.
Sekret des Ausstellers.
An sontag nach sant Egidien tag a. d. 1498.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Wulf von Güsternhain, Matthias · Keller, Else, Frau Wigands, geb. Wulf von Güsternhain · Keller, Hermann · Keller, Wigand, Sohn des Hermann, aus Herborn

Weitere Orte

Güsternhain · Herborn

Sachbegriffe

Töchter · Hörige, Heirat von · Leibeigene · Züge, freie · Leibeigenschaft, Pflichten aus

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten 2.2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 6373 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/6373> (Stand: 24.05.2026)