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Regesta of the Landgraves of Hesse

1491 Mai 3

Hentz Fritzsche erhält das Gut zu Swalmen

Regest-Nr. 6453

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 17, Nr. 3, Bl. 1v.
Regesta: Demandt, Regesten 2, S. 814 Nr. 2102.
Regestum
Landgraf Wilhelm III. verleiht Hentz Fritzsche und seinen Erben das Gut zu Swalmen, das sein Schwager (swaher) Heimertshausen früher innehatte, als Erblehen. Er soll das Gut roden und räumen und es in Bau und Besserung halten und dafür jährlich zu Martini 1 Pfund ländlicher Währung Zins bei Zinsbuße in das Schloß Romrod liefern. Erfüllt er diese Verpflichtungen nicht, hat er sich dieses Gutes selber entsetzt.
Siegel des Ausstellers.
Uff dinstag nach sant Walpurgen tag a. d. 1491.
References

Other Persons

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Fritzsche, Hentz · Heimertshausen, Schwager des Hentz Fritzsche

Other Places

Swalmen, Gut · Romrod, Burg

Keywords

Lehen · Erblehen · Schwäger · Verwandte · Lehen, Heimfall von · Güter, Besitzer, Abfolge von · Rodungen · Instandhaltungsverpflichtungen · Währungen, ländliche · Zinsen · Burgen · Schlösser · Zinsbußen · Güter, Entsetzung von · Lehen, Entsetzen von

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Demandt, Regesten 2.2

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 6453 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/6453> (Stand: 30.05.2026)