Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
Bitte beachten Sie: LAGIS hat eine neue Adresse: lagis.hessen.de. Für eine Übergangszeit stehen Ihnen ausgewählte Module über die bekannte Oberfläche zur Verfügung. Alle anderen sind über die neue Version des Informationssystems zugänglich. Bestehende Permalinks behalten ihre Gültigkeit und leiten bereits jetzt oder nach Abschluss aller Migrationsarbeiten automatisch auf das neue System um.

Regesten der Landgrafen von Hessen

1491 Mai 3

Hentz Fritzsche erhält das Gut zu Swalmen

Regest-Nr. 6453

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 17, Nr. 3, Bl. 1v.
Regesten: Demandt, Regesten 2, S. 814 Nr. 2102.
Regest
Landgraf Wilhelm III. verleiht Hentz Fritzsche und seinen Erben das Gut zu Swalmen, das sein Schwager (swaher) Heimertshausen früher innehatte, als Erblehen. Er soll das Gut roden und räumen und es in Bau und Besserung halten und dafür jährlich zu Martini 1 Pfund ländlicher Währung Zins bei Zinsbuße in das Schloß Romrod liefern. Erfüllt er diese Verpflichtungen nicht, hat er sich dieses Gutes selber entsetzt.
Siegel des Ausstellers.
Uff dinstag nach sant Walpurgen tag a. d. 1491.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Fritzsche, Hentz · Heimertshausen, Schwager des Hentz Fritzsche

Weitere Orte

Swalmen, Gut · Romrod, Burg

Sachbegriffe

Lehen · Erblehen · Schwäger · Verwandte · Lehen, Heimfall von · Güter, Besitzer, Abfolge von · Rodungen · Instandhaltungsverpflichtungen · Währungen, ländliche · Zinsen · Burgen · Schlösser · Zinsbußen · Güter, Entsetzung von · Lehen, Entsetzen von

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten 2.2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 6453 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/6453> (Stand: 31.05.2026)