Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
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Regesta of the Landgraves of Hesse

1541 März 17

Heinrich von Boyneburg schwört Urfehde

Regest-Nr. 15273

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Engrossment: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 4317 ⟨Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 0, Nr. 659⟩.
Document Description: Papier, zwei Blatt folio, faltenbrüchig (lt. Findbuch).
Seal: Das Siegel unter Papierdecke (lt. Findbuch).
Regesta: Staatsarchiv Marburg, Findbuch zum Samtarchiv, Nachträge.
Regestum
Heinrich von Boyneburg aus Herleshausen, der wegen Diebstahls ins Gefängnis des Landgrafen nach Kassel gekommen war, schwört bei seiner Entlassung Besserung und Urfehde. Er verspricht, sich nicht rächen zu wollen, das Land nur mit Erlaubnis des Landgrafen zu verlassen und stets einen Diebsstrick um den Hals zu tragen. Er stellt Bürgen, die ihn im Übertretungsfall zurück ins Gefängnis bringen oder 100 fl. zahlen sollen.
Siegel des Stadtschreibers Peter Dünrichen.

Datum Wording

1541 donerstag nach Reminiscere (lt. Findbuch).

References

Granter

Boyneburg, Heinrich [VII.] von

Recipient

Hessen, Landgrafen, Philipp der Großmütige

Name of Seal's Owner

Dünrichen, Peter

Other Places

Herleshausen · Kassel, Stadtschreiber · Kassel, Gefängnis

Keywords

Diebe · Diebsstricke · Bürgen · Gefangene, Freilassen von · Urfehden · Stadtschreiber

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Findbuch zum Samtarchiv, Nachtrag 0

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 15273 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/15273> (Stand: 21.05.2026)