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Regesten der Landgrafen von Hessen
1541 März 17
Heinrich von Boyneburg schwört Urfehde
Regest-Nr. 15273
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 4317 〈Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 0, Nr. 659〉. Stückbeschreibung: Papier, zwei Blatt folio, faltenbrüchig (lt. Findbuch). Siegel: Das Siegel unter Papierdecke (lt. Findbuch). Regesten: Staatsarchiv Marburg, Findbuch zum Samtarchiv, Nachträge. - Regest
- Heinrich von Boyneburg aus Herleshausen, der wegen Diebstahls ins Gefängnis des Landgrafen nach Kassel gekommen war, schwört bei seiner Entlassung Besserung und Urfehde. Er verspricht, sich nicht rächen zu wollen, das Land nur mit Erlaubnis des Landgrafen zu verlassen und stets einen Diebsstrick um den Hals zu tragen. Er stellt Bürgen, die ihn im Übertretungsfall zurück ins Gefängnis bringen oder 100 fl. zahlen sollen.
Siegel des Stadtschreibers Peter Dünrichen. -
Wortlaut der Datierung
1541 donerstag nach Reminiscere (lt. Findbuch).
- Nachweise
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Aussteller
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Empfänger
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Siegler
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Diebe · Diebsstricke · Bürgen · Gefangene, Freilassen von · Urfehden · Stadtschreiber
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Findbuch zum Samtarchiv, Nachtrag 0
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 15273 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/15273> (Stand: 21.05.2026)

