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Regesta of the Landgraves of Hesse
1356 September 12
Sühne und Burglehnsrevers der von Runkel
Regest-Nr. 1229
- Tradition
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Engrossment: Staatsarchiv Marburg, Quittungen. Pergament mit den 3 anhängenden Siegeln, die den Schild der Herren von Runkel (4 Pfähle mit linkem oberen Freiviertel) zeigen. - Rückvermerk des 14. Jhs.: Runkel . - Regesta: Demandt, Schriftgut 1, Nr. 21, S. 75 - Regestum
- Heinrich und Friedrich, Brüder, und Dietrich gen. von Runkel bekunden, das sie mit Landgraf Heinrich [II.] von Hessen wegen aller Forderungen vertragen sind. Friedrich von Runkel hat 10 Mark aufgegeben und von dem Landgrafen als Erbburglehen zu Dorndorf zurückerhalten, wozu Heinrich und Dietrich ihre Einwilligung geben. - Siegel der Aussteller.
1356 an deme andirn tage nach unser frauwen tage, als sie geboren wart. - References
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Other Persons
Runkel, Heinrich von · Runkel, Herren, Friedrich · Runkel, Herren, Dietrich [II.] · Hessen, Landgrafen, Heinrich II.
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Other Places
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Keywords
Forderungen · Vergleiche · Erbburglehen · Lehen · Brüder · Verwandte
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Demandt, Schriftgut
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 1229 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/1229> (Stand: 06.05.2026)

