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Regesten der Landgrafen von Hessen

1356 September 12

Sühne und Burglehnsrevers der von Runkel

Regest-Nr. 1229

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Quittungen. Pergament mit den 3 anhängenden Siegeln, die den Schild der Herren von Runkel (4 Pfähle mit linkem oberen Freiviertel) zeigen. - Rückvermerk des 14. Jhs.: Runkel . -
Regesten: Demandt, Schriftgut 1, Nr. 21, S. 75
Regest
Heinrich und Friedrich, Brüder, und Dietrich gen. von Runkel bekunden, das sie mit Landgraf Heinrich [II.] von Hessen wegen aller Forderungen vertragen sind. Friedrich von Runkel hat 10 Mark aufgegeben und von dem Landgrafen als Erbburglehen zu Dorndorf zurückerhalten, wozu Heinrich und Dietrich ihre Einwilligung geben. - Siegel der Aussteller.
1356 an deme andirn tage nach unser frauwen tage, als sie geboren wart.
Nachweise

Weitere Personen

Runkel, Heinrich von · Runkel, Herren, Friedrich · Runkel, Herren, Dietrich [II.] · Hessen, Landgrafen, Heinrich II.

Weitere Orte

Dorndorf

Sachbegriffe

Forderungen · Vergleiche · Erbburglehen · Lehen · Brüder · Verwandte

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Schriftgut

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 1229 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/1229> (Stand: 06.05.2026)