Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
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Regesta of the Landgraves of Hesse

1546 Februar 12

Urfehde des Hans Weißen

Regest-Nr. 15559

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Engrossment: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 2385 ⟨Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 0, Nr. 1142⟩.
Document Description: Papier, zwei Blatt folio (lt. Findbuch).
Seal: Das Siegel unter Papierdecke (lt. Findbuch).
Regesta: Staatsarchiv Marburg, Findbuch zum Samtarchiv, Nachträge.
Regestum
Hans Weißen aus Grebenstein, der Grethe Katzmann geschwängert hatte und deshalb im Gefängnis des Landgrafen war, schwört bei seiner Entlassung Urfehde. Er verspricht, sich nicht zu rächen, und will beim Urfehdebruch als meineidig und treulos gelten. Er stellt Bürgen, die ihn im Übertretungsfall zurück ins Gefängnis bringen oder für jeden Fall 30 fl. zahlen sollen.
Siegel des Rates Hans Seitz.

Datum Wording

1546 freitags nach Richardi (lt. Findbuch).

References

Granter

Weißen, Hans

Recipient

Hessen, Landgrafen, Philipp der Großmütige

Name of Seal's Owner

Seitz, Hans

Other Persons

Katzmann, Grethe

Other Places

Grebenstein

Keywords

Gefangene, Freilassen von · Unzucht · Räte · Bürgen · Urfehden

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Findbuch zum Samtarchiv, Nachtrag 0

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 15559 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/15559> (Stand: 08.05.2026)