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Regesten der Landgrafen von Hessen

1546 Februar 12

Urfehde des Hans Weißen

Regest-Nr. 15559

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 2385 ⟨Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 0, Nr. 1142⟩.
Stückbeschreibung: Papier, zwei Blatt folio (lt. Findbuch).
Siegel: Das Siegel unter Papierdecke (lt. Findbuch).
Regesten: Staatsarchiv Marburg, Findbuch zum Samtarchiv, Nachträge.
Regest
Hans Weißen aus Grebenstein, der Grethe Katzmann geschwängert hatte und deshalb im Gefängnis des Landgrafen war, schwört bei seiner Entlassung Urfehde. Er verspricht, sich nicht zu rächen, und will beim Urfehdebruch als meineidig und treulos gelten. Er stellt Bürgen, die ihn im Übertretungsfall zurück ins Gefängnis bringen oder für jeden Fall 30 fl. zahlen sollen.
Siegel des Rates Hans Seitz.

Wortlaut der Datierung

1546 freitags nach Richardi (lt. Findbuch).

Nachweise

Aussteller

Weißen, Hans

Empfänger

Hessen, Landgrafen, Philipp der Großmütige

Siegler

Seitz, Hans

Weitere Personen

Katzmann, Grethe

Weitere Orte

Grebenstein

Sachbegriffe

Gefangene, Freilassen von · Unzucht · Räte · Bürgen · Urfehden

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Findbuch zum Samtarchiv, Nachtrag 0

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 15559 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/15559> (Stand: 08.05.2026)