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Regesta of the Landgraves of Hesse

1493 November 8

Kaspar von Lahr erhält zur Regelung seiner Schulden freies Geleit

Regest-Nr. 6606

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 17, Nr. 166, Bl. 114v.
Regesta: Demandt, Regesten 2, S. 870 Nr. 2264.
Regestum
Landgraf Wilhelm III. erteilt Kaspar von Lahr (Lare), Bertrams (Bechten) Sohn, zur Regelung seiner Schulden für ein Jahr sicheres Geleit durch das Fürstentum, vorausgesetzt, daß er sich dem Geleit angemessen verhält, sich mit seinen Gläubigern einigt und sich nach der Erkenntnis der landgräflichen Räte richtet, die der Landgraf mit dieser Angelegenheit betraut.
Siegel des Ausstellers.
Uff fritag nach sant Lenharts tag a. d. 1493.
References

Other Persons

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Lahr, Kaspar von, Sohn Bertrams · Lahr, Bertram von

Keywords

Geleit, freies · Geleitsbriefe · Schulden, Regelung von · Gläubiger · Räte · Schiedsgerichte · Gerichtsurteile

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Demandt, Regesten 2.2

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 6606 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/6606> (Stand: 25.05.2026)