Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
Bitte beachten Sie: LAGIS hat eine neue Adresse: lagis.hessen.de. Für eine Übergangszeit stehen Ihnen ausgewählte Module über die bekannte Oberfläche zur Verfügung. Alle anderen sind über die neue Version des Informationssystems zugänglich. Bestehende Permalinks behalten ihre Gültigkeit und leiten bereits jetzt oder nach Abschluss aller Migrationsarbeiten automatisch auf das neue System um.

Regesten der Landgrafen von Hessen

1493 November 8

Kaspar von Lahr erhält zur Regelung seiner Schulden freies Geleit

Regest-Nr. 6606

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 17, Nr. 166, Bl. 114v.
Regesten: Demandt, Regesten 2, S. 870 Nr. 2264.
Regest
Landgraf Wilhelm III. erteilt Kaspar von Lahr (Lare), Bertrams (Bechten) Sohn, zur Regelung seiner Schulden für ein Jahr sicheres Geleit durch das Fürstentum, vorausgesetzt, daß er sich dem Geleit angemessen verhält, sich mit seinen Gläubigern einigt und sich nach der Erkenntnis der landgräflichen Räte richtet, die der Landgraf mit dieser Angelegenheit betraut.
Siegel des Ausstellers.
Uff fritag nach sant Lenharts tag a. d. 1493.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Lahr, Kaspar von, Sohn Bertrams · Lahr, Bertram von

Sachbegriffe

Geleit, freies · Geleitsbriefe · Schulden, Regelung von · Gläubiger · Räte · Schiedsgerichte · Gerichtsurteile

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten 2.2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 6606 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/6606> (Stand: 25.05.2026)