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Regesta of the Landgraves of Hesse
1504 Mai 24
Wilhelm II. befiehlt das Backen von Brot
Regest-Nr. 6711
- Tradition
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Engrossment: Staatsarchiv Marburg, Rechnungen I, 86/8 (Provenienz: Ober-Rosbach, Kellner) mit Unterschrift, Außenadresse und Verschlußsiegel. Wasserzeichen: Ochsenkopf mit Antoniterkreuz. Regesta: Demandt, Schriftgut 5, S. 25, Nr. 3138. - Regestum
- Der Kammermeister Rudolf von Waiblingen teilt dem Ober-Rosbacher Kellner Nikolaus Franke mit, daß der Landgraf befohlen habe (1), daß er mit allem Fleiß dafür sorge, daß das Mehl zu Brot verbacken werde, so daß es ebenso wie das brimel auf Trinitatis verfügbar ist. Fritags nach Exaudi a. etc. quarto.
1) Am 27. Mai Montag nach dem heiligen Pfingstage widerruft der Kammermeister diesen Befehl bis auf weitern Bescheid. (Ausfertigung: in gleicher Form mit gleichem Wasserzeichen ebda. - References
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Other Persons
Waiblingen, Rudolf von · Franke, Nikolaus, Kellner in Ober-Rosbach · Hessen, Landgrafen, Wilhelm II.
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Other Places
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Keywords
Kammermeister · Kellner · Befehle, landgräfliche · Mehl, Verbacken von · Brote, Backen von · Breimehl
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Demandt, Schriftgut 5
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 6711 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/6711> (Stand: 08.05.2026)

