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Regesten der Landgrafen von Hessen

1504 Mai 24

Wilhelm II. befiehlt das Backen von Brot

Regest-Nr. 6711

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Rechnungen I, 86/8 (Provenienz: Ober-Rosbach, Kellner) mit Unterschrift, Außenadresse und Verschlußsiegel. Wasserzeichen: Ochsenkopf mit Antoniterkreuz.
Regesten: Demandt, Schriftgut 5, S. 25, Nr. 3138.
Regest
Der Kammermeister Rudolf von Waiblingen teilt dem Ober-Rosbacher Kellner Nikolaus Franke mit, daß der Landgraf befohlen habe (1), daß er mit allem Fleiß dafür sorge, daß das Mehl zu Brot verbacken werde, so daß es ebenso wie das brimel auf Trinitatis verfügbar ist. Fritags nach Exaudi a. etc. quarto.
1) Am 27. Mai Montag nach dem heiligen Pfingstage widerruft der Kammermeister diesen Befehl bis auf weitern Bescheid. (Ausfertigung: in gleicher Form mit gleichem Wasserzeichen ebda.
Nachweise

Weitere Personen

Waiblingen, Rudolf von · Franke, Nikolaus, Kellner in Ober-Rosbach · Hessen, Landgrafen, Wilhelm II.

Weitere Orte

Ober-Rosbach, Kellner

Sachbegriffe

Kammermeister · Kellner · Befehle, landgräfliche · Mehl, Verbacken von · Brote, Backen von · Breimehl

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Schriftgut 5

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 6711 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/6711> (Stand: 08.05.2026)