Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
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Regesta of the Landgraves of Hesse

1501 August 15

Stadt Kassel verkauft eine Gülte an St. Peter in Paderborn

Regest-Nr. 4782

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 13, Nr. 13, Bl. 15v-18.
Regesta: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 555 f., Nr. 1415.
Regestum
Bürgermeister, Rat und ganze Gemeinde der Stadt Kassel verkaufen mit Zustimmung Landgraf Wilhelms II. an Dekan und Kapitel der Kirche St. Peter und Andreas in der Stadt Paderborn eine Gülte von 45 fl., jährlich zum 24. August in der Stadt Paderborn zahlbar, für 900 fl., die sie zum Nutzen ihrer Stadt verwendet haben. Es folgen die üblichen Rechtssicherungsformeln, der Rückkaufsvorbehalt und die ausdrückliche Zustimmung des Landgrafen, der zusammen mit der Stadt siegelt.
1501 an unser lieben frauen dagh assumptionis beate Marie virginis.
References

Other Persons

Hessen, Landgrafen, Wilhelm II.

Other Places

Paderborn, St. Peter und Andreas · Kassel, Bürgermeister

Keywords

Bürgermeister · Räte · Gemeinden · Städte · Verkäufe, Zustimmung zu · Kirchen, St. Peter und Andreas · Dekane · Kapitel · Gülten, jährliche · Zahltermine · Rechtssicherungsformeln · Rückkaufrechte

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Demandt, Regesten 2.1

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 4782 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/4782> (Stand: 06.05.2026)