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Regesten der Landgrafen von Hessen
1501 August 15
Stadt Kassel verkauft eine Gülte an St. Peter in Paderborn
Regest-Nr. 4782
- Überlieferung
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Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 13, Nr. 13, Bl. 15v-18. Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 555 f., Nr. 1415. - Regest
- Bürgermeister, Rat und ganze Gemeinde der Stadt Kassel verkaufen mit Zustimmung Landgraf Wilhelms II. an Dekan und Kapitel der Kirche St. Peter und Andreas in der Stadt Paderborn eine Gülte von 45 fl., jährlich zum 24. August in der Stadt Paderborn zahlbar, für 900 fl., die sie zum Nutzen ihrer Stadt verwendet haben. Es folgen die üblichen Rechtssicherungsformeln, der Rückkaufsvorbehalt und die ausdrückliche Zustimmung des Landgrafen, der zusammen mit der Stadt siegelt.
1501 an unser lieben frauen dagh assumptionis beate Marie virginis. - Nachweise
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Weitere Personen
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Bürgermeister · Räte · Gemeinden · Städte · Verkäufe, Zustimmung zu · Kirchen, St. Peter und Andreas · Dekane · Kapitel · Gülten, jährliche · Zahltermine · Rechtssicherungsformeln · Rückkaufrechte
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Regesten 2.1
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 4782 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/4782> (Stand: 06.05.2026)

