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Regesta of the Landgraves of Hesse
1414 Juni 17
Groppe von Bellersheim erhält die Fischerei zu Gießen als Lehen
Regest-Nr. 2680
- Tradition
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Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 4, Nr. 114, Bl. 34v-35. Regesta: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 218/219 Nr. 540. - Regestum
- Landgraf Ludwig [I.] gibt Groppe von Bellersheim als Burglehen die Fischerei zu Gießen und seinen Anteil am Zehnten zu Garbenteich, die der +Herr Johann von Linden bisher hatte, und als Mannlehen seinen Teil des Zehnten zu Inheiden mit Äckern und Wiesen, wie er ihn bereits von den Eltern des Landgrafen innehatte.
Siegel des Ausstellers.
D. dominica post festum beatorum Viti et Modesti sub a. d. 1414. - References
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Other Persons
Hessen, Landgrafen, Ludwig I. · Bellersheim, Groppe von · Linden, Johann [I.] von
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Other Places
Gießen, Fischerei · Garbenteich, Zehnten · Inheiden, Zehnten
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Keywords
Burglehen · Fischereien · Zehnter · Mannlehen · Äcker · Wiesen · Lehen, Bestätigen von · Lehen, Weitergabe von
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Demandt, Regesten 2.1
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 2680 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/2680> (Stand: 04.05.2026)

