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Regesta of the Landgraves of Hesse

1414 Juni 17

Groppe von Bellersheim erhält die Fischerei zu Gießen als Lehen

Regest-Nr. 2680

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 4, Nr. 114, Bl. 34v-35.
Regesta: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 218/219 Nr. 540.
Regestum
Landgraf Ludwig [I.] gibt Groppe von Bellersheim als Burglehen die Fischerei zu Gießen und seinen Anteil am Zehnten zu Garbenteich, die der +Herr Johann von Linden bisher hatte, und als Mannlehen seinen Teil des Zehnten zu Inheiden mit Äckern und Wiesen, wie er ihn bereits von den Eltern des Landgrafen innehatte.
Siegel des Ausstellers.
D. dominica post festum beatorum Viti et Modesti sub a. d. 1414.
References

Other Persons

Hessen, Landgrafen, Ludwig I. · Bellersheim, Groppe von · Linden, Johann [I.] von

Other Places

Gießen, Fischerei · Garbenteich, Zehnten · Inheiden, Zehnten

Keywords

Burglehen · Fischereien · Zehnter · Mannlehen · Äcker · Wiesen · Lehen, Bestätigen von · Lehen, Weitergabe von

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Demandt, Regesten 2.1

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 2680 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/2680> (Stand: 04.05.2026)