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Regesten der Landgrafen von Hessen

1414 Juni 17

Groppe von Bellersheim erhält die Fischerei zu Gießen als Lehen

Regest-Nr. 2680

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 4, Nr. 114, Bl. 34v-35.
Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 218/219 Nr. 540.
Regest
Landgraf Ludwig [I.] gibt Groppe von Bellersheim als Burglehen die Fischerei zu Gießen und seinen Anteil am Zehnten zu Garbenteich, die der +Herr Johann von Linden bisher hatte, und als Mannlehen seinen Teil des Zehnten zu Inheiden mit Äckern und Wiesen, wie er ihn bereits von den Eltern des Landgrafen innehatte.
Siegel des Ausstellers.
D. dominica post festum beatorum Viti et Modesti sub a. d. 1414.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Ludwig I. · Bellersheim, Groppe von · Linden, Johann [I.] von

Weitere Orte

Gießen, Fischerei · Garbenteich, Zehnten · Inheiden, Zehnten

Sachbegriffe

Burglehen · Fischereien · Zehnter · Mannlehen · Äcker · Wiesen · Lehen, Bestätigen von · Lehen, Weitergabe von

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten 2.1

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 2680 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/2680> (Stand: 04.05.2026)