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Regesta of the Landgraves of Hesse
1454 Mai 2
Dietrich Gonderam schwört Urfehde
Regest-Nr. 2487
- Tradition
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Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 3, Nr. 166, Bl. 48v. Regesta: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 174 Nr. 358. - Regestum
- Dietrich (Dietzel) Gonderam hat dem Landgrafen [Ludwig I.] und seinen Landen und Leuten (Urfehde) geschworen und mit der Verpflichtung, auf Erfordern Helfer des Landgrafen zu werden.
Siegel des Ernst von Uslar. -
Datum Wording
A. d. etc. 54 uff den donnerstag nach dem sontage Quasimodogeniti.
- References
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Granter
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Recipient
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Name of Seal's Owner
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Keywords
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Demandt, Regesten 2.1
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 2487 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/2487> (Stand: 05.05.2026)

