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Regesten der Landgrafen von Hessen
1454 Mai 2
Dietrich Gonderam schwört Urfehde
Regest-Nr. 2487
- Überlieferung
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Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 3, Nr. 166, Bl. 48v. Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 174 Nr. 358. - Regest
- Dietrich (Dietzel) Gonderam hat dem Landgrafen [Ludwig I.] und seinen Landen und Leuten (Urfehde) geschworen und mit der Verpflichtung, auf Erfordern Helfer des Landgrafen zu werden.
Siegel des Ernst von Uslar. -
Wortlaut der Datierung
A. d. etc. 54 uff den donnerstag nach dem sontage Quasimodogeniti.
- Nachweise
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Aussteller
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Empfänger
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Siegler
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Sachbegriffe
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Regesten 2.1
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 2487 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/2487> (Stand: 05.05.2026)

