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Regesten der Landgrafen von Hessen

1454 Mai 2

Dietrich Gonderam schwört Urfehde

Regest-Nr. 2487

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 3, Nr. 166, Bl. 48v.
Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 174 Nr. 358.
Regest
Dietrich (Dietzel) Gonderam hat dem Landgrafen [Ludwig I.] und seinen Landen und Leuten (Urfehde) geschworen und mit der Verpflichtung, auf Erfordern Helfer des Landgrafen zu werden.
Siegel des Ernst von Uslar.

Wortlaut der Datierung

A. d. etc. 54 uff den donnerstag nach dem sontage Quasimodogeniti.

Nachweise

Aussteller

Gonderam, Dietrich

Empfänger

Hessen, Landgrafen, Ludwig I.

Siegler

Uslar, Ernst [III.] von

Sachbegriffe

Urfehden · Hilfe

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten 2.1

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 2487 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/2487> (Stand: 05.05.2026)