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Regesten der Landgrafen von Hessen

1490 März 29

Henne von Lehrbach erhält den Zehnten in Hattenrod

Regest-Nr. 7761

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Revers: Staatsarchiv Marburg, Hessische Aktivlehen von Lehrbach, 8 Hattenrod . Mit angehängtem Siegel.
Abschriften: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1, fol. 41r-v .
Regesten: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 26, Nr. 101.
Regest
Landgraf Wilhelm [III.] belehnt Henne von Lehrbach (Lauberbach) mit dem Zehnten zu Hattenrod, einem Drittel des Zehnten zu Ober-Gleen, der Hälfte des Zehnten zu Dudenrod, der Hälfte des Zehnten und allem Recht zu Kemnadenberg, drei Gütern zu Otterbach sowie einem Burgsitz zu Altenburg samt Zubehör, den früher Erbe von Offhausen besaß, als Mann- und Burglehen, wie er sie vom +Landgrafen Heinrich III. zu Lehen trug.
Montag nach Judica.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Lehrbach, Henne [IV.] von · Offhausen, Erbe von · Hessen, Landgrafen, Heinrich III.

Weitere Orte

Hattenrod, Zehnte · Ober-Gleen, Zehnte · Dudenrod, Zehnte · Kemnadenberg · Otterbach · Altenburg (Gem. Alsfeld), Burgsitz

Sachbegriffe

Lehen · Lehensbücher · Lehensurkunden · Belehnungen · Zehnte · Rechte · Güter · Burgsitze · Besitzer, Abfolge von · Mannlehen · Burglehen · Lehen, Bestätigen von

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Wolf, Lehenurkunden

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 7761 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/7761> (Stand: 08.05.2026)