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Regesten der Landgrafen von Hessen

1490 März 29

Volpert von Schwalbach erhält Zehnte in verschiedenen Orten

Regest-Nr. 7743

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Revers: Staatsarchiv Marburg, Hessische Aktivlehen, von Schwalbach, 4 Gießen, mit angehängtem beschädigten Siegel.
Abschriften: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1 fol. 48r-v.
Regesten: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 32, Nr. 126.
Regest
Landgraf Wilhelm [III.] belehnt Volpert von Schwalbach, Sohn des +Gernand, mit zweieinhalb Gulden Geld auf der Bede von dem Rathaus zu Gießen und sechs Gulden Geld vom Zoll zu Kirtorf, die seine +Eltern und er von den Vorfahren und dem +Vater des Landgrafen zu Lehen trugen, als Mann- und Burglehen. Außerdem belehnt er ihn mit den Zehnten zu Wommelshausen und Sinkershausen als Mannlehen. Die Belehnung gilt auch für etwaige weitere Lehen Volperts.
Montag nach Judica.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Schwalbach, Volprecht [III.] von · Schwalbach, Gernand [IV.] von

Weitere Orte

Gießen, Bede · Gießen, Rathaus · Kirtorf, Zoll · Wommelshausen, Zehnte · Sinkershausen, Zehnte

Sachbegriffe

Lehen · Lehensbücher · Lehensurkunden · Belehnungen · Söhne · Verwandte · Bede · Rathäuser · Zölle · Mannlehen · Burglehen · Lehen, erbliche

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Wolf, Lehenurkunden

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 7743 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/7743> (Stand: 08.05.2026)