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Regesten der Landgrafen von Hessen
1489 Dezember 29
Bernd von Habel erhält das Steinhaus in Queckborn
Regest-Nr. 7686
- Überlieferung
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Ausfertigung: Revers: Staatsarchiv Marburg, Hessische Aktivlehen, von Habel, 2 Queckborn, mit angehängtem beschädigten Siegel. Abschriften: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1 fol. 46r-v. Regesten: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 30, Nr. 119. - Regest
- Landgraf Wilhelm [III.] belehnt Bernd von Habel mit dem Steinhaus zu Queckborn samt vier Hufen Land und dem halben Zehnten, wie der +Gottfried von Gonterskirchen gen. Strebekotz und dann er selbst sie vom +Landgrafen Heinrich III. zu Lehen trug, als Mannlehen. Von der Erbfolge ausgenommen wird sein Sohn Hentze.
Dinstag nach dem heiligen cristage. - Nachweise
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Weitere Personen
Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Habel, Bernhard [I.] von · Strebekotz, Gottfried [II.] · Hessen, Landgrafen, Heinrich III. · Habel, Hentze von, Sohn Bernhards [I.]
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Lehen · Lehensbücher · Lehensurkunden · Belehnungen · Lehensreverse · Steinhäuser · Hufen · Zehnte · Besitzer, Abfolge von · Lehen, erbliche · Erbe, Ausschluß vom · Söhne · Verwandte · Mannlehen
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Wolf, Lehenurkunden
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 7686 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/7686> (Stand: 25.05.2026)

