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Regesten der Landgrafen von Hessen
(1503)
Wilhelm II. übernimmt die Vereinbarung mit Graf Otto von Solms von Wilhelm III.
Regest-Nr. 4931
- Überlieferung
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Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 13, Nr. 137, Bl. 122v. Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 594 Nr. 1539. - Regest
- Landgraf Wilhelm II. bekundet, daß Pfalzgraf Philipp bei Rhein in den Streitigkeiten zwischen Landgraf Wilhelm III. von Hessen und Graf Otto von Solms und Münzenberg laut Vertrag von 1489 Juli 11 (Datum Frankfurt) entschieden hat, daß Graf Otto von Solms die Hälfte von Grüningen, die Flecken Wölfersheim und Weckesheim und das Dorf Rödgen dem Landgraf Wilhelm zu Eigen aufträgt und von diesem als Erblehen wiedererhält. Das ist geschehen, so daß nunmehr der Aussteller als Erbe seines +Vetters den genannten Grafen Otto mit den genannten Orten belehnt.
- Nachweise
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Weitere Personen
Hessen, Landgrafen, Wilhelm II. · Pfalz, Kurfürsten, Philipp der Aufrichtige · Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Solms-Braunfels, Grafen, Otto II.
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Weitere Orte
Pfalz, Kurfürsten · Münzenberg, Grafen · Frankfurt · Grüningen · Wölfersheim, Dorf · Weckesheim, Dorf · Rödgen, Dorf
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Sachbegriffe
Pfalzgrafen · Streitigkeiten · Grafen · Schiedsgerichte · Schiedssprüche · Verträge · Flecken · Dörfer · Mannlehen · Eigenbesitz · Erblehen · Erben
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Regesten 2.1
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 4931 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/4931> (Stand: 30.05.2026)

