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Regesten der Landgrafen von Hessen
1490 März 10
Revers der Gaugreben über die Belehnung mit Goddelsheim
Regest-Nr. 16039
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Hessische Aktivlehen, von Gaugrebe, 1 Godelsheim. Siegel: mit zwei angehängten beschädigten Siegeln, 1 fehlt. Regesten: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 41, Nr. 158. - Regest
- Revers der Vettern und Brüder Dietrich, Hermann und Hildebrand Gaugreben für Landgraf Wilhelm [III.], der sie mit Schloß Goddelsheim und der Grafschaft Grönbach samt Zubehör als Erbmannlehen belehnt hat, wie sie die vom +Landgrafen Heinrich III. zu Lehen trugen. Beide sollen Offenhaus des Landgrafen und seiner Amtleute bleiben.
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Wortlaut der Datierung
Mitwochen nach dem sontage Reminiscere.
- Nachweise
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Aussteller
Gaugreben, Dietrich · Gaugreben, Hermann [II.] · Gaugreben, Hillebrand
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Empfänger
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Siegler
Gaugreben, Dietrich · Gaugreben, Hermann [II.] · Gaugreben, Hillebrand
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Weitere Personen
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Weitere Orte
Goddelsheim (Lkr. Waldeck-Frankenberg), Burg · Grönbach, Grafschaft
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Sachbegriffe
Vettern · Brüder · Lehen · Belehnungen · Verwandte · Schlösser · Burgen · Lehensurkunden · Grafschaften · Erbmannlehen · Lehen, erbliche · Öffnungsverträge · Öffnungsrechte · Amtleute
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Wolf, Lehenurkunden 2
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 16039 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/16039> (Stand: 30.05.2026)

