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Regesten der Landgrafen von Hessen
1528 Juni 14
Landgraf Philipp akzeptiert einen Schiedsspruch des Erzbischofs von Trier
Regest-Nr. 15568
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 2154 〈Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 0, Nr. 1545〉. Stückbeschreibung: Pergament (lt. Findbuch). Siegel: Das Siegel ist ab (lt. Findbuch). Regesten: Staatsarchiv Marburg, Findbuch zum Samtarchiv, Nachträge, Kasten 202, Nr. 30. - Regest
- Gelnhausen. - Landgraf Philipp bekennt, daß der Schiedsspruch, den Erzbischof Richard von Trier und Pfalzgraf Ludwig im Streit zwischen dem Erzbischof Albrecht von Mainz einer- und dem Kurfürsten Johann von Sachsen und Landgraf Philipp andererseits gefällt haben, auch für die Stifte Magdeburg und Halberstadt gelten soll.
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Wortlaut der Datierung
Gelnhausen am Sontag nach Corporis Christi ... 1528 (lt. Findbuch).
- Nachweise
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Ausstellungsort
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Aussteller
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Empfänger
Trier, Erzbischöfe, Richard von Greiffenklau zu Vollrads · Pfalz, Kurfürsten, Ludwig V.
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Weitere Personen
Mainz, Erzbischöfe, Albrecht von Brandenburg · Sachsen, Kurfürsten, Johann der Beständige
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Weitere Orte
Mainz, Erzbischöfe · Trier, Erzbischöf · Sachsen, Kurfürsten · Pfalz, Kurfürsten · Magdeburg (Sachsen-Anhalt), Stift · Halberstadt (Lkr. Harz/Sachsen-Anhalt), Stift
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Sachbegriffe
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Findbuch zum Samtarchiv, Nachtrag 0
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 15568 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/15568> (Stand: 21.05.2026)

