Bitte beachten Sie: LAGIS hat eine neue Adresse: lagis.hessen.de. Für eine Übergangszeit stehen Ihnen ausgewählte Module über die bekannte Oberfläche zur Verfügung. Alle anderen sind über die neue Version des Informationssystems zugänglich. Bestehende Permalinks behalten ihre Gültigkeit und leiten bereits jetzt oder nach Abschluss aller Migrationsarbeiten automatisch auf das neue System um.
Regesten der Landgrafen von Hessen
1548 Juli 16
Befehl Kaiser Karls V., die hessischen Untertanen zu schonen
Regest-Nr. 14055
- Überlieferung
-
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 4536 〈Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Schublade 37, Nr. 26r〉. Regesten: Staatsarchiv Marburg, Findbuch zum Samtarchiv, Band 2, S. 42. - Regest
- Nürnberg. - Befehl Kaiser Karls V. an den Obristen bzw. den Leutnant in Frankfurt dafür Sorge zu tragen, daß das ihm unterstellte Kriegsvolk Land und Untertanen des Landgrafen Philipp von Hessen weder vergewaltigen noch schädigt.
-
Wortlaut der Datierung
d.d. Nürnberg d. 16. Juli 1548 (lt. Findbuch).
- Nachweise
-
Ausstellungsort
-
Aussteller
-
Weitere Personen
-
Weitere Orte
-
Sachbegriffe
Obristen · Leutenanten · Heere · Kriegsvölker · Kriege, Folgen für Untertanen · Vergewaltigungen
- Textgrundlage
-
Stückangaben, Regest
Findbuch zum Samtarchiv 2
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 14055 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/14055> (Stand: 28.05.2026)

