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Regesten der Grafen von Ziegenhain
Hermann Dietwein schwört Graf Johann II. Urfehde
Regest-Nr. 1300
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, H, Grafschaft Ziegenhain, unter o. Datum. Stückbeschreibung: Pergament. Siegel: Siegel anhängend. - Regest
- Hermann Dietwein (Dytwyn) von Wildungen bekundet, dass, nachdem er bei Graf Johann [II.] von Ziegenhain (Cziegenhain) und Nidda (Nidde) in Gefangenschaft war, er nach seiner Freilassung auf alle Forderungen und Ansprüche verzichtet. Weiterhin schwört er dem Grafen, seinen Nachkommen, seinem Land und seinen Leuten in keiner Weise Schaden zuzufügen, weder mit Worten noch durch Taten. Als Bürgen setzt er seinen Onkel Siebold (Suweln) Kuhn (Kun) und seinen Schwager Heinrich Strud) ein. Im Falle eines Meineids bürgen sie mit 50 Gulden. Siegler: für den Aussteller siegelt Heinrich (Hentze) Ruben, Schultheiß zu Wildungen (Wyldungen). Datum anno domini m cccc trecesimo septimo in vigilia epiphanie domini.
- Nachweise
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Aussteller
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Empfänger
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Siegler
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Weitere Personen
Dietwein, Hermann · Kuhn, Siebold · Strud, Heinrich · Ziegenhain, Grafen, Johann II.
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Urfehden · Fehdeverzicht · Fehden · Urfehdebriefe · Friedensversprechen · Rachehandlungen, Verzicht auf · Eide · Schwüre · Gefangene, Freilassung von · Gefangenschaften · Bürgschaften · Bürgen · Bürger · Schultheißen · Siegel
- Textgrundlage
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Regest
BT
- Zitierweise
- Ziegenhainer Regesten online Nr. 1300 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/zig/id/1300> (Stand: 06.05.2026)


