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Regesten der Landgrafen von Hessen

1353 November 13

Quittung der Brüder von Dernbach

Regest-Nr. 1169

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Pergament mit den beiden abhängenden Siegeln., wovon das letztere nur noch ein unkenntlicher Rest ist. - Rückvermerk des 14. Jhs.: Johann und Volpracht gebruder von Thornbach. - Staatsarchiv Marburg, Quittungen.
Regesten: Demandt, Schriftgut 1, Nr. 12, S. 69/71. (Provenienz: Marburg, Rentmeister).
Regest
Die Brüder Johann und Volprecht von Dernbach quittieren dem Rentmeister des Bischofs von Münster, Herrn Dietrich von Eckelshausen über den Empfang der 118 ½ Mark und 27 Pfg. Marburger Währung, für die ihnen die neue Mühle zum Unterpfand gesetzt war. - Es siegelt Johann und sein Vetter Emicho. - 1353 feria quarta post diem beati Martini episcopi.
Nachweise

Weitere Personen

Dernbach, Johann [III.] von · Dernbach, Volprecht [I.] von · Münster, Bischöfe, Ludwig II. von Hessen · Eckelshausen, Dietrich von · Dernbach, Emich von

Weitere Orte

Marburg, Währung · Münster, Bischöfe

Sachbegriffe

Rentmeister · Quittungen · Währungen, Marburger · Rentmeister · Bischöfe · Mühlen · Unterpfänder · Pfandschaften

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Schriftgut

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 1169 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/1169> (Stand: 21.05.2026)