Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
Bitte beachten Sie: LAGIS hat eine neue Adresse: lagis.hessen.de. Für eine Übergangszeit stehen Ihnen ausgewählte Module über die bekannte Oberfläche zur Verfügung. Alle anderen sind über die neue Version des Informationssystems zugänglich. Bestehende Permalinks behalten ihre Gültigkeit und leiten bereits jetzt oder nach Abschluss aller Migrationsarbeiten automatisch auf das neue System um.

Regesten der Landgrafen von Hessen

1406 April 26

Landgraf Hermann II. bestätigt Verpfändung des Amtes Neukirchen

Regest-Nr. 11294

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Stadtarchiv Alsfeld. Wohlerhaltenes Siegel.
Regesten: Ebel, Urkunden Alsfeld, S. 78 Nr. 5.
Regest
Landgraf Hermann, die Stadt Alsfeld wird mit ihm und den Städten Cassel und Homberg in Hessen dem Ritter Guntram von Urffe (Urf) und Frau Hette mit 1320 Gl. selbschuldig zur Einlösung des Amtes Nuwenkirchen (Neukirchen, Kreis Ziegenhain?, Kreis Hünfeld?).
fer. 2 prox. p. dom. mis. dom..
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Hermann II. · Urff, Guntram [I.] von · Urff, Hette von, Frau Guntrams [I.]

Weitere Orte

Alsfeld · Kassel · Homberg · Neukirchen, Amt · Ziegenhain · Hünfeld

Sachbegriffe

Pfandschaften, Sicherheit für · Darlehen, Sicherheit für · Ämter, verpfändete · Ritter · Ehefrauen

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Ebel, Urkunden Stadtarchiv Alsfeld

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 11294 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/11294> (Stand: 25.05.2026)