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Regesten der Grafen von Ziegenhain
Verkauf einer Mühle an das Johanniterhospital in Nidda
Regest-Nr. 1014
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Darmstadt, A 3 Nidda (Johanniter), Nr. 249/12. Stückbeschreibung: Pergament. Siegel: Siegel fehlt. Drucke: Baur, Hess. Urk. 1, S. 170, Nr. 232. - Regest
- Nidda. - Graf Ludwig [II.] von. Ziegenhain (Cygenhagen) bekundet, dass Ortruna, Witwe des Volkolo von Nidda (Nythe), zusammen mit ihren Kindern, die Grabemühle (grabemule), mit allen Rechten und Zugehörungen, dem Johanniterhospital in Nidda verkauft hat. Graf Ludwig, als Lehnsherr, hat selbst auf alle seine Rechte an der Mühle verzichtet und dafür ein Kleinod (clenodium) im Wert von 1 1/2 Mark Wetterauer Pfennige, vom Johanniterkonvent, erhalten. Zeugen: Theodor von Linsingen, Wigand Fraß (Vraz), Hartrad, u. a. m. Siegler: der Aussteller. Anno domini m cc lxxix.
- Nachweise
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Ausstellungsort
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Aussteller
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Empfänger
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Siegler
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Zeugen
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Weitere Personen
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Weitere Orte
Nidda, Johanniterkommende · Nidda, Johanniterhospital · Nidda, Grabemühle · Nidda, Bürger
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Sachbegriffe
Mühlen, Verkauf von · Hospitäler · Johanniterhospitäler · Johanniter · Bürger · Witwen · Lehnsherren, Grafen als · Bestätigungen, lehnsherrliche · Städte und Bürger
- Textgrundlage
- Zitierweise
- Ziegenhainer Regesten online Nr. 1014 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/zig/id/1014> (Stand: 21.05.2026)


