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Regesten der Grafen von Ziegenhain

1362 November 12

Eckhard von Buseck wird durch Graf Gottfried zu Ziegenhain Erbburgmann in Staufenberg

Regest-Nr. 1404

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Darmstadt, A 3 Staufenberg, Nr. 351/5.
Stückbeschreibung: Pergament.
Siegel: Siegel beschädigt anhängend.
Regest
Der Wäppner Eckhard von Buseck (Buscheckin) bekundet, dass er von Graf Gottfried [VII.] von Ziegenhain (Cyginhain) zum Erbburgmann auf Schloss Staufenberg gewonnen wurde. Jährlich zu Martini erhält Eckhard 3 Mark Pfennige von den Bürgern in Staufenberg, die zuvor an den verstorbenen Volpracht Schaben entrichtet worden waren. Das Burglehen ist von den Grafen von Ziegenhain für 30 Mark Pfennige Staufenberger Währung jederzeit lösbar. Eckhard von Buseck oder seine Nachkommen sollten dann den Grafen von Ziegenhain ein gleichwertiges Gut auftragen und wiederum als Lehen empfangen. Siegler: der Aussteller. Nach Gotis geburte dryczenhundert in dem czwey und sechczigesten iare dez neysten sunabyndes nach sancte mertins tage.
Nachweise

Aussteller

Buseck, Eckhard von, Wäppner

Empfänger

Ziegenhain, Grafen, Gottfried VII.

Siegler

Buseck, Eckhard von, Wäppner

Weitere Personen

Schaben, Volpracht von

Weitere Orte

Staufenberg, Erbburgmannen · Staufenberg, Bürger

Sachbegriffe

Erbburgmannen · Lehen, aktiv · Lehnswesen · Wäppner · Burgen · Burglehen · Burgmannen

Textgrundlage
Zitierweise
Ziegenhainer Regesten online Nr. 1404 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/zig/id/1404> (Stand: 21.05.2026)